Wer seine Drohne mit dem Flugzeug mitnehmen will steht vor der Frage, wie das Gerät aufgegeben werden muss. Die IATA https://www.iata.org/en/programs/ops-infra/baggage/ped/ hat generelle Richtlinien aufgestellt:
- Akkus haben eine maximale Kapazität von 100 Wh und werden im Handgepäck mitgenommen.
- Die Drohne (ohne Akku) und die Fernbedienung können im Aufgabe-Gepäck oder im Handgepäck mitgenommen werden.
Jede Airline ergänzt diese Richtlinien mit eigenen Vorschriften:
- Swiss https://www.swiss.com/de/de/vorbereiten/gepaeck/gefaehrliche-gegenstaende#
- Lufthansa https://www.lufthansa.com/de/de/informationen-zur-mitnahme-von-gefaehrlichen-gegenstaenden
- EasyJet http://www.easyjet.com/de/hilfe/gepack/nicht-allgemein-zugelassene-und-weniger-gebrauchliche-gegenstande
Bevor du packst schaust du also bei deiner Airline, wie Akkus und Gerät verstaut werden sollen. Am besten hast du diese Anweisung ausgedruckt am Flughafen dabei.